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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorwort

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Händler und Firmen). Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Die AL13 GmbH akzeptiert Aufträge, verkauft und liefert ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen, die einen festen Bestandteil jeder Vertrags- und Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bilden. Die folgenden Bedingungen finden Anwendung auf sämtliche Leistungen, gleich ob sie direkt durch die AL13 GmbH oder durch ein von ihr beauftragtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrags erbracht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind ausschließlich wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich von der AL13 GmbH bestätigt werden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das jeweilige Rechtsgeschäft sowie für die gesamte Geschäftsverbindung ausdrücklich ausgeschlossen und entfalten keine rechtliche Wirkung. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Preis-, Gewichts-, Maß- oder technische Angaben in Unterlagen der AL13 GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie jeweils schriftlich und ausdrücklich als solche bestätigt wurden.

Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend, egal ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, auch wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist. Alle Preise sind gültig ab Werk bzw. Lager. Es besteht für die AL13 GmbH keine Pflicht zur Auftragsannahme. Der Abschluss erfolgt nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Ausführung der Bestellung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich und unkündbar. Änderungen können nur innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung eingearbeitet werden. Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung sind wir zur Berechnung von Annullierungskosten berechtigt. Die in unseren Drucksachen enthaltenen Angaben sind nur dann maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

Preise

Die Preise verstehen sich freibleibend, wenn nicht anders vermerkt, ab Werk zuzüglich Fracht und Verpackung. Preisanpassungen wegen zwischenzeitlich eingetretener Preiserhöhungen (Material-, Lohnkosten, öffentliche Abgaben und Steuern) sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen, dann gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Für Bestellungen gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Falls jedoch zwischen Auftragserstellung und Lieferungen eine Erhöhung unserer Material-, Fracht- oder Lohnkosten eintreten, behalten wir uns eine Preisanpassung im gleichen Rahmen vor. Angebot und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet. Alle Angebote und Kostenvoranschläge sind 4 Wochen gültig.

Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die AL13 GmbH ist berechtigt, Teillieferungen oder Vorablieferungen vorzunehmen und diese abzurechnen. Transportschäden sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Erhalt der Ware sowohl dem Transportunternehmen als auch der AL13 GmbH ausschließlich schriftlich und spätestens innerhalb von 5 Werktagen zu melden. Erforderliche Maßnahmen zur Aufbewahrung sowie die damit verbundenen Kosten, die aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, sind von diesem zu tragen. Ab dem Beginn der Lagerung gilt die Ware als abgeliefert. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtungen sowie Lieferverzögerungen gelten als vorab vom Auftraggeber genehmigt. Angegebene Liefertermine verstehen sich, sofern kein Fixgeschäft vorliegt, als unverbindliche Richtwerte. Höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse bei der AL13 GmbH oder deren Sublieferanten entbinden die AL13 GmbH von der Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten. Bei Überschreitung einer ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Lieferfrist kann der Auftraggeber nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist per Einschreiben von 2 Monaten vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Benachrichtigung durch die AL13 GmbH die gelagerte Ware unverzüglich abzuholen; bei Verzug werden Lagerkosten beziehungsweise Standgebühren fällig, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen sind. Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie nicht ordnungsgemäße Lieferungen durch Sublieferanten gelten ebenfalls als höhere Gewalt und entbinden die AL13 GmbH für die Dauer der Behinderung oder endgültig von der Lieferpflicht, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers gegen die AL13 GmbH resultieren. Die Auswahl des Versandweges und Transportmittels obliegt der AL13 GmbH. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen, Lieferungen, Mängelbehebungen und Zahlungen ist ausschließlich der Geschäftssitz der AL13 GmbH.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Dem Auftraggeber stehen keine Ansprüche wegen verspäteter Rechnungserteilung zu. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die AL13 GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Die bei der AL13 GmbH eingehenden Zahlungen des Auftraggebers tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden von der AL13 GmbH Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen vereinbart. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei ausdrücklich vereinbarter Teilzahlung tritt Terminverlust ein und werden sämtliche Außenstände umgehend zur Zahlung fällig. Ist der Auftraggeber der Art in Zahlungsverzug, dass auch nur eine offene Rechnung durch die AL13 GmbH eingeklagt werden muss, wird vereinbart, dass hinsichtlich sämtlicher offener Rechnungen der AL13 GmbH gegenüber dem Auftraggeber sofortige Fälligkeit eintritt und etwaige Skonti oder Rabatte bzw. Nachlässe hinfällig sind. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen der AL13 GmbH sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist die AL13 GmbH im Sinne einer Unsicherheitseinrede berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die von der AL13 GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung – einschließlich Zinsen, Kosten, Schadensersatzansprüchen und Saldoforderungen aus Kontokorrent – uneingeschränktes Eigentum der AL13 GmbH. Teilzahlungen oder Zahlungen auf einzelne Forderungen lassen den Eigentumsvorbehalt unberührt. Der Eigentumsvorbehalt gilt als erweitert, verlängert und nachgeschaltet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, ordnungsgemäß zu verwahren und deutlich als Eigentum der AL13 GmbH zu kennzeichnen. Ab Lieferung trägt der Auftraggeber das Risiko des zufälligen Untergangs, Verlusts oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind vor vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang, zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen und sofern er nicht in Zahlungsverzug ist, weiterveräußern. Jede andere Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, mit anderen Waren verbunden oder untrennbar vermischt, erwirbt die AL13 GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Alle Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – unverarbeitet, verarbeitet, verbunden oder vermischt – werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der jeweiligen Vorbehaltsware sowie zur Sicherung sämtlicher Saldoforderungen im Wege der Vorausabtretung an die AL13 GmbH abgetreten. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Der Auftraggeber ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt; ein Widerruf kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen. Eine Abtretung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der AL13 GmbH ausgeschlossen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber unverzüglich alle zur Durchsetzung der Eigentums- und Sicherungsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sämtliche Unterlagen zu übergeben sowie vollständige Debitoreninformationen offenzulegen. Die AL13 GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber den Abnehmern offen zu legen. Von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen hat der Auftraggeber die AL13 GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, schriftlich zu verständigen. Er ist verpflichtet, Dritte unverzüglich auf das Eigentum der AL13 GmbH hinzuweisen. Bei Verstoß haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten. Bei Zahlungsverzug, begründeter Sorge hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (einschließlich Zahlungsstockung), Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten oder Anzeichen drohender Insolvenz ist die AL13 GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers herauszuverlangen oder zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Bei allen Warenrücknahmen hat der Auftraggeber die der AL13 GmbH entstehenden diesbezüglichen Kosten zu ersetzen. Die Rücknahme, Pfändung oder sonstige Verwertung der Vorbehaltsware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Sämtliche Kosten der Rückholung – einschließlich Transport, Lagerung und Manipulation – trägt der Auftraggeber. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen gelten – unabhängig von abschnittsweiser Bestellung, Lieferung oder Abrechnung – als ein einheitlicher Auftrag. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle daraus resultierenden Forderungen.

Gewährleistung

Für sämtliche im Sinne des Handelsrechts an Unternehmer gelieferten Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Warenanlieferung beziehungsweise Übernahme. Die gelieferten Waren sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu prüfen. Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, spätestens jedoch vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Nachweislich auf Materialfehler oder mangelhafte Herstellung zurückzuführende Mängel am Liefergegenstand werden von der AL13 GmbH nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Alternativ sind wir berechtigt, den beanstandeten Liefergegenstand gegen Rückerstattung der geleisteten Zahlungen abzüglich etwaiger Nebenkosten zurückzunehmen. Eigenaufwendungen des Auftraggebers, insbesondere für Abwicklung, Rücksendung, De- oder Remontage sowie sonstige damit zusammenhängende Kosten, werden von der AL13 GmbH nicht erstattet. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, Drittschäden oder Schäden an anderen Gegenständen, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, und erlischt vollständig, wenn die Einbau- oder Betriebsvorschriften der AL13 GmbH nicht eingehalten werden, oder Änderungen oder Modifikationen am Produkt/der Anlage ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AL13 GmbH vorgenommen werden.

Gerichtsstand

Für sämtliche eventuelle Streitigkeiten wird das Zuständige Gericht in 66849 Landstuhl vereinbart. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

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AL13 GmbHFranz-von-Sickingen-Str. 2566849 Landstuhl

Kontakt

Telefon 06371 - 92 04 8 04E-Mail
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Mit dem Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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